Seit 20. April 2004 erfüllt die Generalagentur die Anforderungen der §§ 27 und 30 des Berufsbildungsgesetzes und des § 25 Jugend- arbeitsschutzgesetz hinsichtlich der Eignung als Ausbildungbetrieb. Die Ausbildungsberechtigung wurde für den Beruf "Versicherungs- kaufmann/-frau" erteilt. |