Feuerschäden: Verursacht der Blitzeinschlag ein Feuer, so sind
Schäden entweder durch die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung
gedeckt. Die Police für den Hausrat umfasst grundsätzlich alle Sachen, die
sich in der Wohnung befinden, die Police für Gebäude ist zuständig für Ge-
bäudebestandteile (bspw. Dach) sowie Sachen, die fest mit dem Gebäude
verbunden sind, etwa Markisen, Fensterläden oder Antenne.
Direkter Blitzeinschlag: Der Blitzeinschlag ist üblicherweise in der
Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung mitversichert. Gemeint ist aber
meist der direkte Blitzeinschlag. Das bedeutet: der Blitz müsste direkt in die
Antenne des Fernsehers einschlagen, damit die Versicherung für den
Schaden aufkommt.
Überspannungschäden: Sehr viel öfter verursacht der Blitzschlag
Schäden über das Stromnetz des Hauses. Eine Überspannung kann teure
Geräte beschädigen. Eine indirekte Blitzfolge, die über das Stromnetz erfolgt,
ist nur dann versichert, wenn in der Police ausdrücklich Überspannungs-
schäden mitversichert sind. In neueren Versicherungsbedingungen sind
allerdings Höchstgrenzen angesetzt, zum Beispiel 5% der Versicherungs-
summe. Bei 50.000€ Versicherungssumme würden also maximal 2.500€
für Reparatur oder Neukauf gezahlt. Wer einen High-Tech-Haushalt führt
sollte gegen Prämienzuschlag die Entschädigungsgrenzen erhöhen.