Private Krankenversicherung - Je niedriger das Eintrittsalter in die
private Krankenversicherung, desto günstiger sind die Beiträge. Außerdem
ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Hürden für den Kassen-
austritt künftig weiter erhöht. Wenn der Wechsel grundsätzlich für Sie in
Frage kommt, warten Sie also nicht zu lange.
Ihre gesetzliche Krankenversicherung dürfen Sie jederzeit mit einer Frist von
zwei Monaten kündigen (Mindestversicherungszeit 18 Monate). Wer z.B.
zum 1. Juni wechseln will, muss bis 31. März kündigen.
Im Gegensatz zur GKV dürfen private Versicherungsgesellschaften Kunden
ablehnen. Kündigen Sie deshalb Ihre Kassenmitgliedschaft nicht, bevor Sie
die schriftliche Zusage eines privaten Anbieters auf dem Tisch haben.