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	| Unfallversicherung allein reicht nicht aus - Zu Beginn des Jahres 2001wurde die Reform der Erwerbsminderungsrenten in Kraft gesetzt. Diese
 Reform besagt, das ein vollständiger Berufsschutz nur dann gezahlt wird,
 wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind. Wer nach dem 02.01.1961
 geboren ist, hat somit keinen Anspruch mehr auf eine Rente im Fall der
 Berufsunfähigkeit. Auf staatliche Hilfe können Sie kaum noch hoffen,
 wenn Ihre Arbeitskraft aus gesundheitlichen Gründen ausfallen sollte.
 Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten sind so gering, dass sie oft
 nicht die Kosten für den gewohnten Lebensstandard decken.
 
 Jedes Jahr werden 250.000 Deutsche berufs- oder erwerbsunfähig, so
 die Statistik der gesetzlichen Rentenversicherer. Die Hauptursachen sind
 Herz- und Kreislauferkrankungen, orthopädische Beeinträchtigungen,
 Krankheiten der Nerven oder Psyche, Tumore und innere Krankheiten.
 Unfälle spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle. Eine reine Unfallver-
 sicherung ist zwar wesentlich billiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung,
 bietet
	 aber keine ausreichende Absicherung gegen die Einschränkung der
 Erwerbsfähigkeit.
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	| Das Leistungsangebot der Berufsunfähigkeitsversicherung: | 
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 Volle Rente ab 50 % Berufsunfähigkeit - ohne Verweisung 
      Von uns bekommen Sie die volle Rente schon ab 50 % Berufsunfähig- 
      keit. Wir verweisen Sie nicht auf andere Tätigkeiten. Sie erhalten unsere 
      Rente, auch wenn Sie - trotz gesundheitlicher Einschränkung - noch 
      einen anderen Beruf ausüben. | 
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 Schnelle Hilfe 
      Sie haben bereits Anspruch auf eine Leistung, wenn Sie voraussichtlich 
      sechs Monate nicht mehr in der Lage sind Ihren Beruf auszuüben. | 
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 Volle Leistung auch im Pflegefall 
      Sie erhalten die volle Leistung ab drei Pflegepunkten, wenn die Pflege- 
      bedürftigkeit bereits sechs Monate andauert. Dabei spielt es keine Rolle, 
      ob Sie berufsunfähig sind oder nicht. | 
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 Stundung der Beiträge bei Meldung 
      Sobald Sie uns eine Berufsunfähigkeit melden, zahlen Sie auf  Wunsch 
      keine Beiträge mehr. Wir stunden Ihnen die Beiträge und zwar zinslos. | 
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 Volle Leistung, auch bei verspäteter Meldung 
      Wir leisten rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, auch wenn 
      Sie diese erst später melden.  Das ist wichtig, wenn sich eine Erkrankung 
      zu einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung entwickelt. | 
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 Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung 
      Bei Heirat, Geburt oder bei einer deutlichen Einkommenserhöhung 
      können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz ohne Gesundheitsprüfung 
      erhöhen. | 
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 Versicherungsschutz bei Berufswechsel 
      Sie behalten Ihren Berufssunfähigkeitschutz auch bei einem Berufs- 
      wechsel. Wir verzichten auf Meldepflicht und Prämienerhöhungen, 
      auch wenn Sie nach dem Wechsel einen gefährlichen Beruf ausüben. | 
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	|  Weltweiter Versicherungsschutz 
      Unser Versicherungsschutz gilt weltweit, auch wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. | 
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	|  Von Experten empfohlen 
    Die private Berufsunfähigkeitsrente der  Württembergischen wurde für verbraucherfreundliche Bedingungen ausgezeichnet. | 
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